
Der Frieden von Küçük Kaynarca, unterzeichnet am 10. Juli 1774 nach julianischem, also am 21. Juli nach gregorianischem Kalender, beendete den Russisch-Türkischen Krieg von 1768–1774 und veränderte grundlegend die Bedingungen der russischen Präsenz am Schwarzen Meer wie auch die Beziehungen Russlands zu den christlichen Untertanen des Sultans. Das Dorf, nach dem der Vertrag benannt ist, lag südöstlich von Silistra im heutigen Bulgarien; die osmanische Delegation hatte dagegen im benachbarten Büyük Kaynarca Quartier genommen, nur wenige Kilometer entfernt (küçük und büyük bedeuten im Türkischen „klein“ und „groß“), wie Kemal Beydilli in seinem Artikel über den Vertrag in der Islam-Enzyklopädie der türkischen Diyanet-Stiftung (Türkiye Diyanet Vakfı) vermerkt. Die meisten Bestimmungen waren eindeutig und blieben unbestritten. Zwei Artikel jedoch, der siebte und der vierzehnte, bildeten fast ein Jahrhundert lang den Gegenstand diplomatischer Kontroversen; deshalb verband die Nachwelt den Vertrag mit der Entstehung der Orientalischen Frage.
Der Krieg von 1768–1774 und der Weg zum Frieden
Die Hohe Pforte erklärte im Herbst 1768 den Krieg, beunruhigt über die russische Einmischung in die polnischen Angelegenheiten und über Verletzungen ihrer Grenze, die mit den auf polnischem Boden ausgebrochenen Kämpfen zusammenhingen. Der Verlauf der Operationen war für die Osmanen fast von Anfang an ungünstig. Russische Armeen besetzten die Moldau und die Walachei, rückten zur Donau vor und drangen 1771 auf die Krim ein. Unterdessen erschien eine aus der Ostsee ausgelaufene russische Flotte im Mittelmeer und schürte auf Betreiben der Brüder Orlow den Aufstand auf der Peloponnes von 1770, der in der griechischen Geschichtsschreibung als Orlofika bekannt ist. Der Aufstand wurde niedergeschlagen, mit schweren Folgen für die Bevölkerung. Im Juli desselben Jahres vernichtete die russische Flotte die osmanische in der Bucht von Çeşme gegenüber Chios und behielt rund vier Jahre lang die Kontrolle über einen großen Teil der Kykladen.
Der Waffenstillstand von 1772 führte zu den Kongressen von Focșani und Bukarest. Sie scheiterten, weil Russland auf der Unabhängigkeit der Krimtataren und der Abtretung von Festungen auf der Halbinsel bestand, und im Frühjahr 1773 wurden die Kampfhandlungen wieder aufgenommen. Schließlich sahen beide Seiten die Notwendigkeit eines Friedens ein. Petersburg hatte im Inneren mit dem Pugatschow-Aufstand zu kämpfen, während die Pforte, deren Thron im Januar 1774 Abdülhamid I. bestiegen hatte, im Juni desselben Jahres bei Kozludscha geschlagen wurde; danach sah sich der Großwesir Muhsinzade Mehmed Pascha in Schumla von den Truppen des Feldmarschalls Pjotr Rumjanzew eingeschlossen.
Die Verhandlungen im Hauptquartier Rumjanzews dauerten nur wenige Tage. Als Unterzeichner auf russischer Seite nennen russische Quellen Generalleutnant Fürst Nikolai Repnin; die osmanische Delegation bestand aus Ahmed Resmi Efendi und İbrahim Münib Efendi, die mit Billigung des Großwesirs handelten. Der Text wurde auf Russisch, Türkisch und Italienisch abgefasst – eine Mehrsprachigkeit, die für die Auslegung der religiösen Bestimmungen unvorhergesehene Bedeutung erlangen sollte. Auch in der Datierung gibt es Abweichungen: In den osmanischen Aufzeichnungen setzte sich der 26. Juli durch, der mit dem Austausch der ratifizierten Texte zusammenhängt.
Die wichtigsten Bestimmungen des Vertrags
Der Vertrag umfasst eine Präambel, achtundzwanzig Artikel und einen gesonderten Geheimartikel über die Kriegsentschädigung. Manche Artikel regelten Fragen, die in Friedensverträgen üblich sind, etwa die allgemeine Amnestie oder den Austausch der Gefangenen; andere führten Regelungen ein, für die es in den russisch-osmanischen Beziehungen kein Vorbild gab.
Die „Unabhängigkeit“ der Krim
Artikel 3 erkannte die Tataren der Krim und der angrenzenden Gebiete als frei und von jeder fremden Macht unabhängig an, unter einem Khan, den sie selbst aus den Nachkommen Dschingis Khans wählen sollten. Die politische Loslösung von der Pforte ging jedoch nicht mit einer religiösen einher: Als Kalif behielt der Sultan seine geistliche Autorität über die Muslime der Halbinsel, und die Freitagspredigt (Chutba) sollte weiterhin in seinem Namen gehalten werden. Diese Unterscheidung zwischen politischer Souveränität und religiöser Autorität ließ der Pforte einen Hebel der Einflussnahme, der sich als unzureichend erwies. Von kurzer Dauer war die Unabhängigkeit des Khanats. Der russische Einfluss auf die einander ablösenden Khane wuchs, bis Katharina II. die Krim 1783 annektierte. Die Frage stellte sich erneut im Russisch-Türkischen Krieg von 1787–1792, den der Frieden von Jassy beendete, der die russische Herrschaft über die Halbinsel bestätigte. Etwas von der Spannung jener Jahre fängt die dekorative Kartusche der Karte der Länder am Schwarzen Meer ein, die der Kartograph Daniel Friedrich Sotzmann 1788 in Berlin herausgab; nach der Beschreibung der Universitätsbibliotheken Leiden stehen sich darin Katharina II. und Abdülhamid I. gegenüber.
Festungen, Grenzen und Schifffahrt
Mit den Artikeln 18 bis 21 erwarb Russland die Festung Kinburn an der Mündung des Dnepr, die Festungen Kertsch und Jenikale, welche die Durchfahrt vom Asowschen ins Schwarze Meer sicherten, die Stadt Asow mit ihrem Umland sowie die Kabarda im Kaukasus; zugleich wurde seine Grenze bis an den Südlichen Bug vorgeschoben. Langfristig gewichtiger war Artikel 11, der russischen Handelsschiffen die freie Fahrt durch das Schwarze Meer und die Meerengen mit den Vorrechten der meistbegünstigten Mächte gewährte und Russland das Recht einräumte, Konsuln zu ernennen, wo immer es dies für nötig hielt. Das Recht beschränkte sich auf Handelsschiffe; Kriegsschiffe blieben von den Meerengen weiterhin ausgeschlossen. Dennoch hörte das Schwarze Meer auf, ein geschlossenes osmanisches Meer zu sein. Russland erhielt zudem eine ständige diplomatische Vertretung in Konstantinopel, und die Pforte verpflichtete sich, der Kaiserin den Titel Padischah zuzuerkennen. Der Geheimartikel schließlich sah eine Entschädigung von 15.000 Beuteln, also 7.500.000 Kuruş (Piaster), zahlbar in drei Raten, vor.
Die Donaufürstentümer und die Ägäis
Die Moldau und die Walachei wurden ebenso wie die Festungen Bessarabiens unter Bedingungen an die Pforte zurückgegeben, darunter eine Amnestie und die freie Ausübung des christlichen Gottesdienstes; Artikel 16 räumte den Vertretern Russlands überdies das Recht ein, sich für die beiden Fürstentümer zu verwenden. Entsprechende Zusagen enthielt Artikel 17 für die Inseln des Archipels, die Russland zurückgab, verbunden mit der Verpflichtung der Pforte, allen, die sich der russischen Flotte angeschlossen hatten, Amnestie zu gewähren und die christliche Religion nicht zu unterdrücken. Für die Griechen ist auch Artikel 25 von Belang, der die Freilassung der Gefangenen und Sklaven ohne Lösegeld anordnete und unter den freizulassenden Christen ausdrücklich die Bewohner der Peloponnes und die Inselbewohner aufführte, wie aus dem Wortlaut des Artikels hervorgeht, den Howard S. Levie in der Reihe International Law Studies des U.S. Naval War College veröffentlicht hat.
Die Artikel 7 und 14 und die Frage des „Schutzes“
In Artikel 7 versprach die Pforte, die christliche Religion und ihre Kirchen beständig zu schützen, und gestattete den Vertretern des russischen Hofes, Vorstellungen zugunsten der in Artikel 14 vorgesehenen neuen Kirche in Konstantinopel und ihrer Geistlichen zu erheben – Vorstellungen, welche die Pforte als von dem Vertreter einer benachbarten und befreundeten Macht kommend zu berücksichtigen versprach. Artikel 14 erlaubte Russland, neben der Gesandtschaftskapelle eine öffentliche Kirche in Galata zu errichten, im Viertel Pera (Beyoğlu), wo die meisten Europäer wohnten; sie sollte unter dem Schutz des russischen Gesandten stehen.
Es handelt sich um zwei Bestimmungen von unterschiedlicher Reichweite. Das allgemeine Versprechen, die christliche Religion zu schützen, war als Verpflichtung des Sultans formuliert, während sich das russische Recht auf Vorstellungen ausdrücklich auf eine einzige Kirche und ihre Priester bezog. Räumte der Vertrag Russland aber ein Schutzrecht über die Gesamtheit der orthodoxen Untertanen der Pforte ein? Die russische Diplomatie des 19. Jahrhunderts bejahte dies und berief sich wiederholt auf den Vertrag, um Demarchen zugunsten der Christen des Osmanischen Reiches zu rechtfertigen. Ihren Höhepunkt erreichte diese Forderung mit der Mission des Fürsten Menschikow in Konstantinopel 1853; die Zurückweisung der russischen Ansprüche durch die Pforte führte zum Krimkrieg.
Die systematische Kritik an der russischen Auslegung unternahm der amerikanische Historiker Roderic H. Davison, der in einem Aufsatz von 1976 in der Zeitschrift Slavic Review die Texte und die diplomatischen Zeugnisse erneut prüfte. Der Titel seiner Studie geht auf das Urteil des österreichischen Diplomaten Franz Thugut zurück, der damals in Konstantinopel tätig war und in dem Vertrag das Ergebnis russischer Geschicklichkeit und türkischer Unfähigkeit sah, eine Einschätzung, der sich auch manche spätere Historiker anschlossen. In einer zweiten Studie wies Davison darauf hin, dass die Kirche des Artikels 14 im russischen und im italienischen Text als Kirche griechischen Ritus bezeichnet wird, während der türkische Text, wie ihn der Historiker Ahmed Cevdet Pascha überliefert, sie „Dosografa“-Kirche nennt, ohne den griechischen Ritus zu erwähnen, und dass die späteren russischen Ansprüche über das im Vertrag Festgelegte hinausgingen. Nach Beydilli gab die amtliche französische Übersetzung von 1775 den Bau als öffentliche Kirche griechischen Glaubens wieder – eine Formulierung, die der weiter gefassten Deutung in Europa Verbreitung verschaffte.
Diese Neubewertung bestreitet freilich nicht das politische Gewicht von Artikel 7, denn schon die Verpflichtung des Sultans gegenüber einer fremden Macht, seine christlichen Untertanen zu schützen, bot Russland Anlass zu Interventionen. Sie beschränkt jedoch seinen rechtlichen Gehalt auf das, was ausdrücklich darin steht. Formell beendet wurden die entsprechenden Ansprüche durch den Pariser Frieden und das osmanische Reformedikt von 1856.
Der Vertrag und die griechische Welt
Für die Griechen hatte der Vertrag zwei Seiten. Der Abzug der russischen Flotte ließ jene Bewohner der Peloponnes und der Inseln, die sich auf die Seite der Russen gestellt hatten, schutzlos zurück, mit den Amnestiebestimmungen als einziger Garantie, und die Peloponnes litt noch jahrelang unter den albanischen Verbänden, die man zur Niederschlagung des Aufstands eingesetzt hatte.
Die Regelungen zur Schifffahrt eröffneten dagegen Möglichkeiten, die erst allmählich genutzt wurden. Vasilis Kremmydas, der in der Zeitschrift O Eranistis die Bedingungen untersucht hat, unter denen der griechische Handel mit der russischen Schwarzmeerküste in Verbindung trat, sieht im russisch-türkischen Vertrag von 1774 den Ausgangspunkt der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Russland und dem Griechentum, weil griechische Schiffe nun die russische Flagge führen und, mit russischem Weizen beladen, frei durch die Meerengen fahren konnten. Er bezeichnet diese Bestimmung jedoch als eine politische, deren Umsetzung in kommerzielle Wirklichkeit Zeit brauchte. Die russische Flagge war vergleichsweise kostspielig, und vor 1789 waren griechische Schiffe im Schwarzen Meer kaum nennenswert tätig; erst dann ließen die Kriege der Französischen Revolution und später die Napoleonischen Kriege die Nachfrage nach Getreide auf den europäischen Märkten steigen. In jenen Jahren beförderten griechische Schiffe schließlich nahezu den gesamten aus Odessa ausgeführten Weizen. Deshalb verknüpft Kremmydas den Aufstieg der griechischen Handelsschifffahrt im Schwarzen Meer mit dem Jahr 1789 und nicht mit dem Vertrag, der ihn lediglich rechtlich möglich gemacht hatte.